Vorteile für SelbstzahlerInnen

Eine Psychologische Therapie oder ein Coaching bringt in jedem Fall eine finanzielle Investition mit sich. Gleichzeitig bietet ein selbstbezahlter Prozess eine Menge an Vorteilen, die in vielen Fällen hinsichtlich des Nutzens und der Effektivität den entscheidenden Unterschied machen:


  • Sehr kurzfristige Termine anstatt langer Wartelisten: Sie bekommen meist innerhalb weniger Tage einen Therapieplatz. So ist sichergestellt, dass Sie dann rasch Hilfe bekommen, wenn Sie diese benötigen.
    Dadurch kann eine mögliche Abwärtsspirale im Sinne einer unnötigen Symptomverschlechterung erfolgreich verhindert werden.


  • Freie Wahl des/r TherapeutIn: Sie suchen sich Ihre/n TherapeutIn bzw. Klinische/n PsychologIn selbst aus und können Ihre Auswahl z.B. an Kriterien wie Schwerpunkte, Qualifikation, Erreichbarkeit, … festmachen.


  • Evidenzbasierte Methoden, die speziell für Ihr Anliegen angepasst werden anstatt Methoden einer fixen Psychotherapie-Schule: Einige TherapeutInnen wie ich legen Wert auf ausschließlich evidenzbasierte Methoden, unabhängig von einer fixen Psychotherapie-Schule (so wie es das gesetzliche Kassensystem vorsieht). Das bedeutet, dass Methoden zum Einsatz kommen, die auf Ihre Wirksamkeit hin wissenschaftlich überprüft und stets auf dem neuesten Stand sind. So sind auch neuere fundierte Therapiemethoden möglich, die speziell für Ihr Anliegen die bestmögliche Unterstützung bieten.


  • Keine Bürokratie und keine Antragsstellung: Ein vorheriger Arztbesuch ist nicht notwendig, auch keine langwierige Antragsstellung bei der Krankenkasse. Ebenso muss keine offizielle krankheitswertige Diagnose gestellt werden. Die Unsicherheit, ob ein geringer Kostenzuschuss dann überhaupt gewährt wird, entfällt ebenso.


  • Kosten sind als „außergewöhnliche Belastung“ beim Finanzamt absetzbar:
    Sofern Sie in einem Jahr besonders hohe Gesundheitsausgaben haben, kann sich das steuerliche Absetzen der Behandlungsausgaben bei SelbstzahlerInnen lohnen. Beachten Sie hierzu bitte die zumutbaren Selbstbehalte für Gesundheitsausgaben: www.bmf.gv.at//aussergewoehnliche-belastungen-ueberblick.html 

    ACHTUNG: In diesem Fall ist eine vollständige Anonymität nicht mehr gegeben, da Ihre Behandlungskosten dann beim Finanzamt aufliegen!


  • Sie bestimmen Dauer und Häufigkeit der Sitzungen: Der Therapierahmen kann flexibel angepasst werden. Es gibt weder eine Mindest- noch eine Höchstdauer. Nach anfänglichen wöchentlichen Sitzungen können Sie die Frequenz (z.B. 14-tägig) selbst anpassen – so wie Ihnen die Sitzungen am besten helfen. Zudem sind auf Wunsch auch einzelne Sitzungen über eine Dauer von 50 Minuten hinaus möglich.
    Eine Begründung gegenüber einem Versicherungsträger entfällt.


  • Absolute Diskretion und Anonymität gegenüber Krankenversicherungsträgern und Behörden:
    Es werden keine Informationen an Krankenversicherungsträger oder sonstige Behörden weitergeleitet.

    Auch der Abschluss einer privaten Kranken-/Gesundheitsversicherung ist weiterhin möglich. Private Krankenversicherungen bzw. Gesundheitsversicherungen erheben bei einer Antragstellung Ihre gesundheitliche Situation und Ihre Behandlungen der letzten Jahre. Bei Inanspruchnahme einer kassenfinanzierten oder bezuschussten Behandlung müssen Sie diese angeben. Das Anführen einer psychiatrischen und / oder psychologisch-psychotherapeutischen Behandlung erschwert den Zugang zu einer privaten Gesundheitsversicherung in den meisten Fällen jedoch erheblich. Bei unrichtigen Angaben drohen Ihnen empfindliche rechtliche Konsequenzen.

    Eine selbstbezahlte Therapie scheint hingegen nirgendwo auf und kann nicht rückverfolgt werden.